Gott schütze
uns vor
Naturdenkmälern
(Sternwartepark)
Naturdenkmäler
Einzelne Naturgebilde können durch Bescheid der
Naturschutzbehörde zum Naturdenkmal erklärt werden. Das
sind
Naturgebilde, die
- wegen ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen
Bedeutung
oder
- wegen ihrer Eigenart oder Seltenheit oder
- wegen ihres besonderen Gepräges, das sie der
Landschaft verleihen oder
- wegen ihrer besonderen Funktion für den
Landschaftshaushalt
erhaltungswürdig sind.
Einzelbäume sowie Baumgruppen sind
mit
großem Abstand am häufigsten Gegenstand des
Naturdenkmalschutzes. Dies
spiegelt einerseits die städtische Situation, andererseits
die
ursprüngliche Idee des Naturdenkmalschutzes wider.
Als Naturdenkmal qualifiziert sich eine
Hervorbringung der Natur, angesichts deren imposanter Erscheinung
sich
der Mensch innerlich verneigt.
Eigenart?
imposante
Erscheinung?
besonderes
Gepräge?
innerliche
Verneigung?
Seltenheit?
besondere
Funktion?
Naturgebilde?
Landschaftshaushalt?
erhaltungswürdig?
städtische
Situation?
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